EuGH-Urteil zu neuer Gentechnik

in der Rechtssache C-529/16 vom 25.Juli 2018zu neuen Gentechniken

Zumindest kommt das Urteil unseren Vorstellungen entgegen, stellt es die neuen Techniken, wie Crispr, seine Varianten und weitere künftige Verfahren zur Genmanipulation unter Kontrolle. Die weitere Entwicklung, Durchsetzung und Anwendung dieses Urteils bleibt jedoch abzuwarten und zu prüfen.

Haidy Damm über das Urteil des EuGH zur Gentechnik vom 25.07.2018:

Ein konsequentes Urteil

Neue Gentechnik-Verfahren wie die Gen-Schere, auch bekannt unter CRISPR/Cas, fallen unter das EU-Recht. Mit dieser Entscheidung hat das EuGH das Vorsorgeprinzip gestärkt und die Heilsversprechen der Saatguthersteller unter EU-Regularien gestellt.

Versprechen aus der Agrarindustrie gab es viele. Denn CRISPR/Cas hat die Genforschung revolutioniert, auch weil es kostengünstig ist. Kaum konnten Forscher*innen die Methode weltweit anwenden, wurden die ersten Produkte angewiesen: Pilze ohne braune Druckstellen, Weizen, der extreme Trockenheit verträgt.
Und: Der Hunger in der Welt werde verschwinden. Dem Klimawandel werde ein Schnippchen geschlagen. Bisher wurden ähnliche Versprechen nicht gehalten. Technische Verfahren werden weder den Klimawandel aufhalten, noch Verteilungsgerechtigkeit herstellen.
Doch über die Versprechen der Agrarindustrie hatte der EuGH nicht zu befinden. Auch wenn ein Aufschrei folgen wird, die Richter in Luxemburg haben lediglich bestehendes EU-Recht auf neue Verfahren angewandt und unkontrollierten Veränderungen am Saatgut einen Riegel vorgeschoben

Dazu ein Beitrag des Deutschlandfunks:

Zumindest kommt das Urteil unseren Vorstellungen entgegen, stellt es die neuen Techniken, wie Crispr, seine Varianten und weitere künftige Verfahren zur Genmanipulation unter Kontrolle. Die weitere Entwicklung, Durchsetzung und Anwendung dieses Urteils bleibt jedoch abzuwarten und zu prüfen.

Haidy Damm über das Urteil des EuGH zur Gentechnik vom 25.07.2018:

Ein konsequentes Urteil

Neue Gentechnik-Verfahren wie die Gen-Schere, auch bekannt unter CRISPR/Cas, fallen unter das EU-Recht. Mit dieser Entscheidung hat das EuGH das Vorsorgeprinzip gestärkt und die Heilsversprechen der Saatguthersteller unter EU-Regularien gestellt.

Versprechen aus der Agrarindustrie gab es viele. Denn CRISPR/Cas hat die Genforschung revolutioniert, auch weil es kostengünstig ist. Kaum konnten Forscher*innen die Methode weltweit anwenden, wurden die ersten Produkte angewiesen: Pilze ohne braune Druckstellen, Weizen, der extreme Trockenheit verträgt.
Und: Der Hunger in der Welt werde verschwinden. Dem Klimawandel werde ein Schnippchen geschlagen. Bisher wurden ähnliche Versprechen nicht gehalten. Technische Verfahren werden weder den Klimawandel aufhalten, noch Verteilungsgerechtigkeit herstellen.
Doch über die Versprechen der Agrarindustrie hatte der EuGH nicht zu befinden. Auch wenn ein Aufschrei folgen wird, die Richter in Luxemburg haben lediglich bestehendes EU-Recht auf neue Verfahren angewandt und unkontrollierten Veränderungen am Saatgut einen Riegel vorgeschoben

Dazu ein Beitrag des Deutschlandfunks: EuGH urteilt über umstrittene http://EuGH-Gentechnik.pdf

 

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